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   BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57   

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BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57 (https://dejure.org/1958,89)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1958 - I C 59.57 (https://dejure.org/1958,89)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1958 - I C 59.57 (https://dejure.org/1958,89)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 14; Viehseuchengesetz §§ 24, 66 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 257
  • NJW 1959, 786
  • MDR 1959, 237
  • DÖV 1959, 149
  • JR 1959, 191
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1955 - III ZR 152/54

    Entschädigung nach Viehseuchengesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57
    Hinsichtlich des Hilfsantrages nimmt der Kläger auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1955 (NJW 1955 S. 990) Bezug.

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. April 1955 (NJW 1955 S. 990) die Frage, ob die Tötung von seuchenkranken Tieren eine "echte" Enteignung darstellt, nicht bejaht.

  • BVerwG, 09.11.1954 - I B 145.53
    Auszug aus BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Enteignung u.a. dadurch gekennzeichnet, daß sie einem dem Betroffenen gegenüber selbständigen Interesse dient (BVerwGE 1, 225 [227] und 6, 79 [81]).
  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 76.57

    Anforderungen an eine Geldabfindung für die Eigentümer als

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Enteignung u.a. dadurch gekennzeichnet, daß sie einem dem Betroffenen gegenüber selbständigen Interesse dient (BVerwGE 1, 225 [227] und 6, 79 [81]).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Über diesen Entschädigungsanspruch entscheiden in Fortführung der in BVerwGE 7, 257 entwickelten Rechtsprechung die Verwaltungsgerichte.

    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 14. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 257 [260]) ausgeführt, daß es sich bei der Tötung seuchenkranker und -verdächtiger Tiere auf Grund einer viehseuchenpolizeilichen Anordnung nicht um eine Enteignung, sondern um eine Maßnahme handle, die in Auswirkung und Begrenzung des Eigentums durch das Viehseuchengesetz ergehe.

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    (a) Dem nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BayAGTierGesG erhobenen Teil des Gesamtbeitrags steht mit der im Verlustfall grundsätzlich an den Halter als Berechtigten i.S.d. § 21 Abs. 1 TierGesG zu zahlenden Entschädigung eine konkrete Gegenleistung gegenüber, auf die gemäß §§ 16 ff. TierGesG auch ein Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwG, U.v. 14.10.1958 - I C 59.57 - BVerwGE 7, 257 juris Rn. 18 f.) und die unmittelbar den Haltern zugutekommt.

    Der Ausschluss der Entschädigung für Haustiere i.e.S. ist dadurch gerechtfertigt, dass es sich bei dem tierseuchenrechtlichen Entschädigungsanspruch nicht um einen solchen aus Enteignung, sondern um einen polizeirechtlichen Ausgleichsanspruch sui generis aus Billigkeitsgründen zum Zwecke der Gefahrenabwehr handelt, dessen Ausgestaltung im Rahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums liegt und bei der dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt, sodass er die Leistung von Entschädigungen für Tierverluste auf wirtschaftlich bedeutsame Tierseuchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren beschränken konnte (vgl. BVerfG, B.v. 17.11.1966 - 1 BvL 10/61 - BVerfGE 20, 351 juris Rn. 33; BVerwG, U.v. 14.10.1958 - I C 59.57 - BVerwGE 7, 257 juris Rn. 21; BGH, U.v. 25.6.1964 - III ZR 39/62 - BGHZ 43, 196 juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen

    (a) Dem nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BayAGTierGesG erhobenen Teil des Gesamtbeitrags steht mit der im Verlustfall grundsätzlich an den Halter als Berechtigten i.S.d. § 21 Abs. 1 TierGesG zu zahlenden Entschädigung eine konkrete Gegenleistung gegenüber, auf die gemäß §§ 16 ff. TierGesG auch ein Rechtsanspruch besteht (vgl. BVerwG, U.v. 14.10.1958 - I C 59.57 - BVerwGE 7, 257 juris Rn. 18 f.) und die unmittelbar den Haltern zugutekommt.

    Der Ausschluss der Entschädigung für Haustiere i.e.S. ist dadurch gerechtfertigt, dass es sich bei dem tierseuchenrechtlichen Entschädigungsanspruch nicht um einen solchen aus Enteignung, sondern um einen polizeirechtlichen Ausgleichsanspruch sui generis aus Billigkeitsgründen zum Zwecke der Gefahrenabwehr handelt, dessen Ausgestaltung im Rahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums liegt und bei der dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt, sodass er die Leistung von Entschädigungen für Tierverluste auf wirtschaftlich bedeutsame Tierseuchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren beschränken konnte (vgl. BVerfG, B.v. 17.11.1966 - 1 BvL 10/61 - BVerfGE 20, 351 juris Rn. 33; BVerwG, U.v. 14.10.1958 - I C 59.57 - BVerwGE 7, 257 juris Rn. 21; BGH, U.v. 25.6.1964 - III ZR 39/62 - BGHZ 43, 196 juris Rn. 25).

  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61

    Tollwut

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 14. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 257) ausgesprochen, daß es sich bei der Tötung seuchenkranker und seuchenverdächtiger Tiere aufgrund einer viehseuchenpolizeilichen Anordnung nicht um eine Enteignung, sondern um eine Maßnahme handle, die in Auswirkung der Inhaltsbestimmung und Begrenzung des Eigentums durch das Viehseuchengesetz ergehe.

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 257 [262 f.]) hat aus den Gesetzesmaterialien nachgewiesen, daß die Entschädigungsregelung in das Gesamtsystem der veterinärpolizeilichen Maßnahmen des Gesetzes eingebaut ist und hier besondere Funktionen erfüllt; der Gesetzgeber will insbesondere auf die frühzeitige Anzeigeerstattung hinwirken (die Entschädigung fällt weg, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig erstattet wird: § 72 Nr. 1 des Viehseuchengesetzes).

  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 15.04

    Tierseuchenrecht; gemeiner Wert eines Tieres; gemeiner Wert eines Tieres auch

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer zum seinerzeitigen Viehseuchengesetz ergangenen Entscheidung aus dem Jahr 1958 erkannt, der Entschädigung sei der gemeine Wert, nämlich der Verkehrs- bzw. Verkaufswert zu Grunde zu legen (Urteil vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 - BVerwGE 7, 257 ).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

    Die Beschränkungen, denen seuchenverdächtiges Eigentum danach unterliegt, fallen in den Bereich der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG; Urteile des Senats vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 - [BVerwGE 7, 257] und vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - [BVerwGE 12, 87]).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

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  • BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62

    Einfuhr und Handel mit Geflügel

    Der Senat hält seine Rechtsprechung, nach der für die Entscheidung von Streitigkeiten über die nach dem Viehseuchengesetz zu leisten Entschädigung der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vgl. BVerwGE 7, 257), auch bei Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1961 - III ZR 216/59 - (NJW 1962, 252) und vom 25. Juni 1964 - III ZR 139/62 - (BVBl. 1965, 398) aufrecht.

    Der Senat ist bereits in seinem Urteil vom 14. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 257) der Auffassung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 21. April 1955 (BGHZ 17, 137) entgegengetreten, nach der es sich bei der Entschädigung nach dem Viehseuchengesetz um eine Enteignungsentschädigung handle, über die gemäß Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG die Zivilgerichte zu entscheiden hätten.

    Die veterinärpolizeilichen Erwägungen, die dieser Vorschrift und insbesondere auch der Regelung des § 72 VSG mit ihrem pönalen Einschlag zugrunde liegen, lassen sich - wie der Senat bereits in BVerwGE 7, 257 [262] ausgeführt hat - mit dem Enteignungsbegriff des Art. 14 GG kaum vereinen.

  • BGH, 25.06.1964 - III ZR 139/62

    Tötung von Hunden bei Tollwutgefahr

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  • BVerwG, 03.03.1961 - I B 74.60

    Entschädigungsanspruch für auf Anordnung getötete Schweine nach Ausbruch der

    Es bejaht die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges und nimmt hierfür auf die Entscheidung des Senats vom 14. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 257) Bezug.

    Diese Frage ist bereits durch die Entscheidung des Senats vom 14. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 257) geklärt worden.

    Der Senat hat in BVerwGE 7, 257 ausgeführt, daß die im Viehseuchengesetz vorgesehenen Tötungsanordnungen nicht als Enteignung, sondern als Maßnahmen in Auswirkung der Inhaltsbestimmung und Begrenzung des Eigentums durch das Viehseuchengesetz anzusehen sind, und hat die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bejaht.

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 10.07

    Tierseuche; Tötung; Tötungskosten; unschädliche Beseitigung; Beseitigungskosten;

  • OVG Brandenburg, 29.01.2004 - 4 A 20/00

    Tierseuchenentschädigung; Berufung; Auslegung von Schreiben als Antrag auf

  • BFH, 02.12.1976 - IV R 2/76

    Einstellung eines Steuerstrafverfahrens - Ablehnung der Akteneinsicht -

  • BVerwG, 28.01.1965 - II C 108.62

    Fristbeginn zur Einlegung der Revision mit Zustellung eines mit unrichtigem Tenor

  • VG Münster, 27.10.2008 - 5 K 1649/05

    Ausschluss von § 66 Nr. 5 TierSG bei Zuführung der Tiere als Schlachtvieh zu

  • BVerwG, 19.10.1971 - I C 3.69

    Voraussetzungen für den Entschädigungsausschluss nach dem Viehseuchengesetz

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LC 59/11

    Verlustrisiko im Falle des Tötens des Tierbestands durch einen Tierhalter ohne

  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 5.72

    Rechtswegeröffnung für eine Schadensersatzklage wegen Verletzung der

  • BVerwG, 11.11.1982 - 3 C 89.81

    Tötung des Tierbestandes - Entschädigungsleistung - Nichtanmeldung des

  • VG Münster, 27.10.2008 - 6 K 1649/05
  • BVerwG, 16.12.1965 - I B 12.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit eines

  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 85.63

    Inbetriebnahme eines Steinbruchs - Sprengverbot in einem Steinbruch - Bedrohung

  • BVerwG, 21.12.1961 - I C 9.60

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Waffenverbotes - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 24.02.1998 - 3 B 231.97

    Anforderungen an die Annahme einer Abweichung im Rahmen der Geltendmachung einer

  • OVG Niedersachsen, 23.02.1998 - 3 L 6211/96

    Minderung der Entschädigung für Tierverluste; Großbetriebe; Massentierhaltung;

  • BVerwG, 27.06.1966 - I C 68.63

    Vorsorgliche Tötung von Zuchtvögeln einer zoologischen Handlung nach dem Ausbruch

  • LSG Hessen, 04.02.1976 - L 3 U 810/74
  • BVerwG, 02.05.1967 - II B 48.58

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 02.04.1998 - 3 L 3428/96

    Entschädigung wegen Schweinepest; Schweinepest (Entschädigung);

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 2/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 4/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeit zwischen Leistungserbringern und Trägern der

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 63.67

    Einfuhr von argentinischen Hasen mit Salmonellenbefall - Betreiben eines

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67

    Begründetheit einer auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts

  • BVerwG, 01.04.1963 - I B 33.63

    Viehseuchenpolizeiliche Verordnung zum Schutz gegen Tuberkulose und Brucellose

  • BGH, 25.05.1959 - III ZR 158/57

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 02.04.1998 - 3 L 4047/96

    Entschädigung für Tierverlust durch Schweinepest; Einheit, seuchenhygienische;

  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 120.67

    Voraussetzungen der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Versorgung eines

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